Das neue Urhebervertragsrecht
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Das Werk stellt das neue Urhebervertragsrecht dar. Das Urheberrecht beruht auf dem Grundgedanken, Urheber und ausübende Künstler angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen ihrer Arbeit, ihrer Werke und Darbietungen zu beteiligen. Vor allem freiberufliche Urheber und ausübende Künstler scheitern häufig bei dem Versuch, gegenüber strukturell überlegenen Verwertern gerechte Verwertungsbedingungen durchzusetzen. Das wirtschaftliche Ungleichgewicht der Vertragsparteien begründet - wie in anderen Bereichen des Rechts auch - die Gefahr einseitig begünstigender Verträge. Dies zeigt sich beispielsweise an Mehrfachnutzungen ohne angemessene Vergütung. Das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern hat sich zum Ziel gesetzt, das wirtschaftliche Gleichgewicht zwischen Urhebern und Verwertern herzustellen. Urheber und ausübende Künstler erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf Anpassung des Nutzungsvertrags, wenn keine angemessene Vergütung vereinbart worden ist (§ 32). Konkretisiert wird die Angemessenheit über gemeinsame Vergütungsregeln, die Verbände von Urhebern gemeinsam mit Verbänden von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern unter Nutzung der Fachkunde der jeweils Betroffenen selbst aufstellen (§ 36). Auf diese Weise bestimmen die Beteiligten in einem konsensorientierten Verfahren selbst, was in den einzelnen, ganz unterschiedlichen Bereichen der Kulturwirtschaft angemessen ist. Unterschiede und Besonderheiten, z. B. von kleinen Verlagen oder Verwertungszyklen, können und sollen hierbei berücksichtigt werden. Für Rechtsanwälte, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Urheber und ausübende Künstler.