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Beteiligungstransparenz im Gesellschaft- und Kapitalmarktrecht

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§§ 21 ff. WpHG verpflichten denjenigen zur Offenlegung, der mit seiner Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft bestimmte Stimmrechtsschwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Ähnliche Pflichten, wenn auch in geringerem Umfang, bestanden bereits vor Inkrafttreten des Wertpapierhandelsgesetzes im Jahre 1995 nach §§ 20, 21 AktG. Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind die gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Funktionen dieser Beteiligungstransparenz-Vorschriften. Untersucht wird beispielsweise ihre Bedeutung bei Unternehmensübernahmen und ihr Verhältnis zur Ad-hoc-Publizität. Weiter wird gefragt, ob die Aktionäre ein Recht auf Anonymität haben, und ob die Offenlegungsvorschriften dazu geeignet sind, Stimmrechtsbeschränkungen zu ersetzen. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der praktischen Anwendung der Beteiligungstransparenz-Vorschriften. Im Mittelpunkt stehen hier Fragen der Zurechnung nach § 22 WpHG und mögliche Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Offenlegungspflichten. Der Autor ist als Rechtsanwalt im Bereich Wirtschaftsrecht tätig.

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2002

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