Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei neuen Formen der Leistungsvergütung
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Grundlegende Veränderungen in den betrieblichen Produktions-, Organisations- und Arbeitsformen fordern zunehmend neue Formen der Leistungsvergütung, die sich von traditionellen Vergütungsformen zum Teil erheblich unterscheiden. Viele neue Entgeltsysteme werden dabei auf betrieblicher Ebene eingeführt und erprobt. Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich daher mit der Frage, wie der Rahmen der erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG bei der Einführung und Ausgestaltung von Zielvereinbarungen, Pensum-, Standard- und Programmentgelten, Gainsharing-Systemen und Qualifikationsentgelten abzustecken ist. Als weiterer Aspekt wird untersucht, welche Gesichtspunkte für die Spruchtätigkeit der Einigungsstelle aufgrund der Besonderheiten der neuen Vergütungsformen relevant werden.