Die lebensgefährliche Verteidigung von Vermögenswerten
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Das deutsche Notwehrrecht ist als besonders «schneidig» bekannt. Selbst zur Verteidigung bloßer Vermögenswerte durften bisher noch lebensgefährliche Verteidigungsmaßnahmen ergriffen werden. Vielfach wurde auch die Frage diskutiert, ob das Notwehrrecht nicht durch Art. 2 Abs. 2 lit. a der Europäischen Menschenrechtskonvention beschränkt wird, der eine absichtliche Tötung nur «zur Verteidigung eines Menschen gegen rechtswidrige Gewaltanwendung» zuläßt. Dieser Problematik wird mit dieser Schrift erstmals eine umfassende Untersuchung gewidmet. Dabei geht der Verfasser insbesondere auf die Frage der innerstaatlichen Geltung der Konventionsrechte sowie auf deren Geltung zwischen Privatpersonen ein. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die bisherigen Argumente gegen eine Notwehreinschränkung gerade unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des EGMR nicht mehr haltbar sind.
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Die lebensgefährliche Verteidigung von Vermögenswerten, Frank Bisson
- Jazyk
- Rok vydání
- 2002
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Die lebensgefährliche Verteidigung von Vermögenswerten
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Frank Bisson
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 2002
- ISBN10
- 3631399863
- ISBN13
- 9783631399866
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Das deutsche Notwehrrecht ist als besonders «schneidig» bekannt. Selbst zur Verteidigung bloßer Vermögenswerte durften bisher noch lebensgefährliche Verteidigungsmaßnahmen ergriffen werden. Vielfach wurde auch die Frage diskutiert, ob das Notwehrrecht nicht durch Art. 2 Abs. 2 lit. a der Europäischen Menschenrechtskonvention beschränkt wird, der eine absichtliche Tötung nur «zur Verteidigung eines Menschen gegen rechtswidrige Gewaltanwendung» zuläßt. Dieser Problematik wird mit dieser Schrift erstmals eine umfassende Untersuchung gewidmet. Dabei geht der Verfasser insbesondere auf die Frage der innerstaatlichen Geltung der Konventionsrechte sowie auf deren Geltung zwischen Privatpersonen ein. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die bisherigen Argumente gegen eine Notwehreinschränkung gerade unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des EGMR nicht mehr haltbar sind.