Gemeinschaftsrecht und Betriebstättenbesteuerung
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Die europäische Integration wirkt weitreichend auf die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ein. Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das Steuerrecht tritt durch die Rechtsprechung des EuGH immer stärker in das Bewusstsein der Rechtsanwender. Die im EG-Vertrag niedergelegte Binnenmarktidee, die ihre Ausprägung in den unmittelbar wirkenden Grundfreiheiten findet, verlangt größtmögliche Neutralität der Mitgliedstaaten in Bezug auf wirtschaftliche Betätigungen der Marktteilnehmer. Für die direkte Unternehmensbesteuerung ist die Niederlassungsfreiheit, die die grenzüberschreitende unternehmerische Betätigung schützt, von besonderer Bedeutung. Eine rechtlich unselbständige Niederlassung eines Unternehmens in einem anderen Staat stellt steuerlich in der Regel eine Betriebstätte dar, die in ihrem Belegenheitsstaat beschränkt steuerpflichtig ist. Der Verfasser zeigt, dass die steuerliche Ergebnisabgrenzung zwischen den unternehmerischen Teileinheiten am Maßstab des Gemeinschaftsrechts auszurichten ist.