Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland und in der Volksrepublik China
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12 Jahre nach der Verabschiedung des UNCITRAL-Modellgesetzes wurde in Deutschland das Gesetz zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Am 1. Januar 1998 trat das neue Schiedsverfahrensrecht (das 10. Buch der ZPO) in Kraft. Mit der Globalisierung der Wirtschaft im 20. Jahrhundert ist die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit immer wichtiger geworden. Die Schiedsklauseln bilden daher in der Praxis das wichtigste Instrument der Streitbeilegung im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. Seit dem 18. Jahrhundert bestehen rege Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und China. Eine Vertiefung der deutsch-chinesischen Beziehungen erfolgte durch den vom 8. bis 13. April 2002 staatgefundenen Besuch des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zeming in der Bundesrepublik Deutschland. Die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Länder werden sich sicherlich durch die neue EU-Entwicklung in den letzten Jahren und Chinas WTO-Beitritt Ende 2001 noch intensiver. Im Handelsverkehr zwischen Deutschland und China bevorzugen die Handelspartner die Schiedsgerichtsbarkeit. Die wichtigste internationale Schiedsinstitution in China ist der CIETAC, der seit dem 1. Oktober 2001 den neuen Namen CCIC-Court of Arbitration benutzt. Da die Schiedsgerichtsbarkeit das überwiegend verwendete Instrument der Streitbeilegung im Ost-West-Handel ist und über die Schiedsgerichtsbarkeit im Deutschland-China-Handel nicht so ausführlich wie über den Handelsverkehr zwischen West- und Osteuropa diskutiert wird, gibt diese Arbeit einen Überblick über die historische Entwicklung der Handelsschiedsgerichtsbarkeit in beiden Ländern und analysiert die gesetzlichen Regelungen auf internationaler bzw. nationaler Ebene.