Rechtsetzende Gewalt im kooperierenden Verfassungsstaat
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Informelle Kooperationen des Staates mit der Wirtschaft drohen den Geltungsanspruch des Rechts zu unterlaufen. Lothar Michael stellt dem in seiner Untersuchung die These entgegen, dass auch ein Staat, der mit der Wirtschaft informal kooperiert, ein Verfassungsstaat bleiben kann. In einer Bestandsaufnahme belegt er Selbstverpflichtungen, normprägende und normersetzende Absprachen mit einer Fülle von Beispielen auf nationaler und europäischer Ebene und typisiert sie unter rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei überträgt er Grundkategorien des Verfassungsrechts, deren Dogmatik auf formales einseitiges Handeln zugeschnitten ist, auf normative Absprachen. Nach der hier vorgelegten Theorie des kooperierenden Verfassungsstaates kann nicht die Ausübung grundrechtlicher oder demokratischer Freiheit, sondern ein „Verfassungsprinzip kooperativer Verantwortung“ die Teilhabe Privater an Entscheidungen der rechtsetzenden Gewalt legitimieren. Darauf fußen die Grundrechtstheorie von einem „status negativus cooperationis“, die Entwicklung einer informalen Kompetenzordnung sowie die Bestimmung rechtsstaatlicher und demokratischer Garantien des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts. Diese Garantien können das nationale und europäische Kartellrecht als Auffangordnung wie auch das geltende Rechtsschutzsystem einlösen.