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Staatliche Kooperationspflichten gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof

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Seit dem 01. Juli 2002 ist die Welt um eine internationale Institution reicher - den Internationalen Strafgerichtshof (ICC). Er ist künftig für die Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zuständig. Als internationales Gebilde, ohne eigene Polizei oder Armee, bedarf er für das Aufspüren der Beweismittel und die Festnahme der Verbrecher der staatlichen Kooperation. Diese Arbeit untersucht, aus welchen Normen und in welchem Umfang Staaten zur Kooperation mit dem ICC verpflichtet sind. Als Grundlage der Überlegungen dienen dabei die Statuten und die Rechtsprechung der Ad hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda. Die Arbeit beginnt mit einer Analyse der Kooperationsvorschriften der Ad hoc-Tribunale, um anschließend die einschlägigen Vorschriften des ICC-Statuts vorzustellen. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit auf der Auslegung unklar formulierter Kooperationsvorschriften des ICC-Statuts. Diese rechtliche Analyse wird von einzelnen Abschnitten über die Geschichte der ad hoc-Tribunale und des ICC ergänzt. In diesem Zusammenhang wird auch ein Einblick in die oft schwierigen politischen Verhandlungsprozesse gewährt.

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Staatliche Kooperationspflichten gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof, Tatjana Maikowski

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