Der Nachbau von geschützten Pflanzensorten in Deutschland
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Seit der Normierung der gemeinschaftlichen Sortenschutz-verordnung („GemSortVO“) im Jahr 1994 und der Änderung des deutschen Sortenschutzgesetzes 1997 sind Landwirte verpflichtet, für den von ihnen betriebenen Nachbau von geschützten Pflanzen-sorten an die jeweiligen Sortenschutzinhaber eine Entschädigung zu zahlen. Damit endet die seit jeher bestehende Tradition im Sortenschutz, dass der Nachbau von Pflanzen ohne Erlaubnis des Sortenschutzinhabers entschädigungsfrei betrieben werden durfte. Der Autor dieses Buches hat die Nachbaubestimmungen der GemSortVO und des Sortenschutzgesetzes untersucht. Basierend auf einer fundierten rechtsdogmatischen Untersuchung der Bestimmungen, werden die praktischen Auswirkungen der Nach- baubestimmungen für die Landwirtschaft beschrieben. Insbesondere beschreibt die Arbeit die Verpflichtungen, die sich aus den Nachbaubestimmungen für nahezu den Berufsstand der Landwirte in Deutschland ergeben. Als besonders hilfreich erweist scih dabei die Tatsache, dass die Arbeit die Rechtsprechung, die in Dtl. hinsichtlich der Nachbau- bestimmungen exisiert, vollständig erfasst und einarbeitet. Die Arbeit wendet sich an Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des Sortenschutzrechts tätitg sind, an Berufsverbände in der Agrarwirtschaft, sowie an Landwirte, Aufbereiter und Züchter.