Juristische Personen als Geschäftsführer der europäischen Privatgesellschaft
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Anders als das deutsche Aktien- und GmbH-Recht lässt der Entwurf einer Verordnung über die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft als Geschäftsführungsorgan auch juristische Personen zu. Anlass genug, die Skepsis, die die Wissenschaft in Deutschland juristischen Personen in Organfunktionen traditionell entgegenbringt, auf ihre Berechtigung zu untersuchen. Zentrales Problem der Geschäftsführung durch juristische Personen ist, dass das Normengefüge im deutschen Recht auf Geschäftsführung durch natürliche Personen zugeschnitten ist. Es wird aufgezeigt, wie das französische und das englische Recht mit dieser Problematik umgehen. Die Arbeit plädiert dafür, die Haftung der Gesellschaftsorgane für ordnungsgemäße Unternehmensleitung im Falle der Geschäftsführung durch juristische Personen auch auf deren Organe zu erstrecken und zeigt auf, dass der Rechtsgedanke einer entsprechenden Verantwortlichkeit der »mittelbaren Geschäftsführer« dem deutschen Recht nicht fremd ist. Im Hinblick auf die Gesellschafter werden Möglichkeiten einer Inanspruchnahme als »faktischer Geschäftsführer« diskutiert. Zielgruppe des Werkes sind die Wissenschaft, Wirtschaftsverbände und Rechtsanwälte. Der Autor ist Rechtsanwalt in der internationalen Anwaltssozietät Shearman & Sterling, wo er schwerpunktmäßig im Bereich des Gesellschaftsrechts tätig ist.