Das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip im Strafvollzug - ein hoffnungsloser Fall?
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Befindet sich ein Mensch mit begrenzter Lebenserwartung im Strafvollzug, richtet sich seine Hoffnung darauf, die Freiheit möglichst frühzeitig zurückzuerlangen und nicht in Haft versterben zu müssen. Wie dieser Hoffnung eines Gefangenen mit begrenzter Lebenserwartung Rechnung getragen werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung. Dabei ist der zentrale Prüfungsmaßstab das Verfassungsrecht respektive die Achtung der Menschenwürde. Auf der Grundlage der Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe wird das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip inhaltlich konkretisiert. Fälle aus der Strafrechtspraxis liefern Belege für widerstreitende Interessen und Grenzen des Hoffnungsprinzips und fordern zur Entwicklung praktischer Lösungen auf.