Die europaorientierte Auslegung des Kartellverbots
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Im Rahmen der 6. GWB-Novelle wurde das Kartellverbot des § 1 GWB partiell mit Art. 81 Abs. 1 EGV harmonisiert. Neugeschaffen wurde zudem § 7 Abs. 1 GWB, der sich an Art. 81 Abs. 3 EGV anlehnt. Gegenstand der Arbeit ist die Frage nach den Auswirkungen dieser Reform für die Auslegung und Anwendung der §§ 1 und 7 Abs. 1 GWB. Im ersten Teil wird anhand der Entstehungsgeschichte der 6. GWB-Novelle eine an den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts orientierte Auslegung der Vorschriften befürwortet. Zugleich werden die Grenzen einer europaorientierten Auslegung aufgezeigt. Im zweiten Teil werden die Konsequenzen des vertretenen Ansatzes am Beispiel der §§ 1 und 7 Abs. 1 GWB dargestellt. Schließlich wird die Möglichkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EGV erörtert.