Geldkreditsicherheiten an Mobilien im italienischen Recht
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Die rechtsvergleichende Untersuchung beschäftigt sich mit den Mobiliarkreditsicherheiten im italienischen Recht, wobei sich das besondere Interesse auf die besitzlosen Sicherungsrechte richtet. So wird das durch das italienische einheitliche Bank- und Kreditgesetz vom 01.04.1994 in Art. 46 eingeführte besitzlose Vorzugsrecht ebenso wie die verschiedenen Formen der Pfandrechte mit wechselndem Warenbestand untersucht. Weiterhin klärt die Arbeit die sich insbesondere dem deutschen Juristen aufdrängende Frage der Anerkennung einer Sicherungsübereignung in der italienischen Rechtsordnung. Schließlich wird auch die dem deutschen Recht nicht bekannte Mobiliarhypothek dargestellt. Hierzu rechtsvergleichend wird die Frage einer Veränderung der bestehenden Rechtslage der Mobiliarkreditsicherheiten im deutschen Recht durch die Insolvenzrechtsreform gestellt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass sich die beiden untersuchten Rechtsordnungen durch die Reformen nicht angenähert haben und eine Harmonisierung in diesem Bereich noch in weiter Ferne liegt. Es wird für die Schaffung eines einheitlichen grenzüberschreitenden Sicherungsrechtes plädiert.