Die positiven Verpflichtungen des Staates
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Ist der Staat verpflichtet, aktiv zum Schutz der Grund- und Menschenrechte des Einzelnen tätig zu werden? Mit dieser Frage widmet sich die rechtsvergleichende Arbeit einem grundlegenden Thema der Interpretation des Grundrechtskataloges und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird ein Ansatz für die Abgrenzung der positiven von den negativen Verpflichtungen des Staates aus den Grund- und Menschenrechten entwickelt und eine inhaltsorientierte Kategorisierung der positiven Pflichten vorgeschlagen. Die Arbeit hinterfragt in zwei parallel strukturierten Kapiteln zum Grundgesetz und zur EMRK die bisher gewählten Ansätze einer dogmatischen Herleitung positiver Verpflichtungen und bietet insoweit wie auch im Hinblick auf potenziell korrespondierende subjektive Rechte abweichende Lösungen. Sie spezifiziert die Entstehungsvoraussetzungen, Inhalt und Umfang der positiven Staatspflichten. Schließlich werden besondere Probleme ihrer Begründung im umweltrechtlichen Bereich aufgezeigt. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die positiven Verpflichtungen des Staates im Sinne eines effektiven Schutzes des Einzelnen eine notwendige Ergänzung der abwehrrechtlichen Funktion der Grund- und Menschenrechte darstellen.