Völkerrechtliche Fragen des Geleitschutzes für Handelsschiffe
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Seit Ausbruch des Krieges im Iran und Irak im Jahr 1980 griffen diese beiden Länder häufig mit See- und Luftstreitkräften unbewaffnete und - meist - neutrale Handelsschiffe an, die für die westlichen Industrieländer aufgrund des Rohöl- (und/oder Erdgas-) Transports aus den Förderanlagen der Golfanliegerstaaten von großer Bedeutung waren. Auch Schiffe der damaligen UdSSR und anderer Staaten des ehemaligen Ostblocks wurden unterschiedslos angegriffen. Um die Freiheit der Meere und die Sicherheit des Handels und ihrer Schiffe und Besatzungen zu gewährleisten, ergriffen die USA und die UdSSR mit unterschiedlich starker Beteiligung mehrerer europäischer Staaten Sicherungsmaßnahmen, die meist in der Begleitung der Handelsschiffe durch Marineeinheiten sowie der Entsendung größerer Flottenverbände in den Persischen Golf bestanden. Bei den folgenden militärischen Operationen - vor allem der USA - kam es mehrfach zu Zusammenstößen zwischen den US- Streitkräften und bewaffneten Einheiten der Konfliktparteien des Golfkrieges. Die hierbei auf beiden Seiten entstandenen Schäden und die Verluste an Menschenleben sowie die mehrfach aufgetretene Rechtsunsicherheit werden im Rahmen dieser Arbeit untersucht. Besonderes Augenmerk gilt hierbei der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit des Vorgehens der beteiligten Streitkräfte. Ferner wird untersucht, ob in den vorliegenden Fällen eine Rechtfertigung für die Gewaltanwendung gegeben ist, wozu zuerst eine Zuordnung des tatsächlichen völkerrechtlichen Status der handelnden Staaten, sowie eine genaue Bestimmung des Begriffs des „Geleitschutzes“ erforderlich ist.