Verwaltungsprozeßrecht unter europäischem Einfluß
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Die Rolle des Verwaltungsrichters hat sich mit zunehmendem Einfluß des Europarechts nachhaltig verändert. Er ist nicht mehr nur Richter des deutschen, sondern zugleich auch des europäischen Rechts. Mit einfachen, schematischen Formeln lassen sich die Mechanismen und Probleme dieser Funktionsbestimmung nicht erfassen. Alle Sachentscheidungsvoraussetzungen sind so auszulegen und anzuwenden, daß die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts sichergestellt und die Rechte, die das Gemeinschaftsrecht gewährt, effektiv geschützt sind. Die Einwirkungen des Europarechts auf die einzelnen Sachentscheidungsvoraussetzungen werden praxisnah und anschaulich dargestellt. Die Bedeutung der Aufgabe nationaler Gerichte und die Rolle der Verwaltungsrichter ergeben sich aus einigen grundlegenden allgemeinen Prinzipien des Gemeinschaftsrechts, die allen weiteren Überlegungen vorangestellt sind. In einem nächsten Schritt wird der Frage nachgegangen, inwieweit das europäische Recht den Zugang zu deutschen Verwaltungsgerichten beeinflußt. Die Frage der internationalen Zuständigkeit und die Problematik transnationaler Verwaltungsakte werden umfassend behandelt. Die Auswirkungen auf die Statthaftigkeit der Rechtsschutzreform, die Klagebefugnis und die Einklagbarkeit von Verfahrensrechten werden nachfolgend untersucht. Sodann wird der Blick darauf geworfen, in welchem Umfang sich das europäische Recht auf die Klagefristen, die Öffentlichkeit des verwaltungsrechtlichen Verfahrens und den einstweiligen Rechtsschutz auswirkt. Insgesamt bietet das Werk einen hervorragenden Leitfaden für die Praxis.