Freiheitsentzug im Verwaltungsrecht
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Das Recht auf Freiheit der Person, wie es in Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, zählt seit jeher zum Kernbestand aller nationalen und internationalen Grundrechtskataloge. Welche Anforderungen die Menschenrechtskonvention an staatliche Freiheitsentziehungen stellt, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Im Vordergrund stehen dabei Freiheitsentziehungen, die in erster Linie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Dazu gehören beispielsweise die Abschiebungshaft, die Unterbringung psychisch Kranker oder der polizeiliche Gewahrsam. Am übergeordneten Maßstab der EMRK misst die Verfasserin sodann in einer rechtsvergleichenden Analyse staatliche Freiheitsentziehungen in den Rechtsordnungen Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs.