Kompetenzabgrenzung und Kompetenzausübung in der Europäischen Union
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Der Auftrag von Nizza aus dem Jahr 2000 bzw. die Einberufung des EU-Konvents wird zum Anlass genommen, eine Analyse über die tatsächliche Reformbedürftigkeit der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten vorzunehmen. Zur Untersuchung der Kompetenzordnung im EG-Vertrag wird ein interdisziplinärer Ansatz gewählt: Juristisch festgelegte Normen und Regeln werden anhand von ökonomischen Kriterien der Kompetenzverteilung beurteilt und überprüft. Das Ergebnis ist, dass sich viele der diskutierten Kritikpunkte an der Kompetenzabgrenzung nicht bestätigen lassen. Die identifizierten Defizite können durch ein verbessertes und transparenteres Verfahren der praktischen Anwendung des Subsidiaritätsprinzips als Kompetenzausübungsregel verringert werden.