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Revisibilität tatrichterlicher Zeugenbeurteilung

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Das Revisionsverfahren der StPO sieht eine Überprüfung der Beweiswürdigung nicht vor. Der BGH hat sich – ohne dies grundsätzlich klarzustellen – von dieser Vorgabe weit entfernt. Besonders bei dem im Strafprozess zentralen Zeugenbeweis stellt er hohe Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung. Für die Tatgerichte ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit der Beweiswürdigung – für die Verteidigung häufig die einzige Hoffnung. Die Arbeit wendet sich primär an den Praktiker. Sie zeigt auf, wann und mit welcher Begründung Angriffe der Revision auf die tatrichterliche Zeugenbeurteilung Aussicht auf Erfolg haben. Die für den BGH entscheidenden Kriterien bei der Zeugenbeurteilung sind als »Check-Liste« aufgearbeitet. Im Ergebnis hält Verf. die Tendenz des BGH für richtig, übt jedoch Kritik an der mangelnden Transparenz der Revisionsrechtsprechung.

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2003, měkká

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