Intrabrand-Wettbewerb und Missbrauchsaufsicht
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Im EG-Kartellrecht stehen eine grundlegende Veränderung zur Gewährung von Ausnahmen zum Kartellverbot sowie eine Generalrevision von Maßstab und Verfahren der Fusionskontrolle an. Die neue Durchführungsverordnung zu Art. 81 und 82 EG wurde Ende November 2002 vom Europäischen Rat erlassen und tritt zum 01.05.2004 in Kraft. Anders als das EG- Kartellrecht versucht das deutsche Kartellrecht in § 20 GWB auch den Missbrauch relativer Marktmacht einzuschränken. Das EG-Kartellrecht kann diese Fälle jedoch insoweit erfassen, als Marktmacht anders definiert wird. Nach Ansicht der Autorin geschieht dies dadurch, dass tendenziell der Produktmarkt enger abgegrenzt wird, so dass es leichter zur Annahme einer marktbeherrschenden Stellung kommen kann. Hauptanwendungsfall des erwähnten Problems der Marktabgrenzung ist die Kontrolle des intrabrand- Wettbewerbs, also des Wettbewerbs von Großhändlern und Händlern untereinander beim Vertrieb ein- und desselben Markenprodukts. Die Diskrepanz in der Behandlung relativ marktstarker Unternehmen ist vorhanden, jedoch weniger groß als bisher allgemein angenommen. Ausgehend von dieser Feststellung wendet sich die Autorin möglichen Modellen weiterer Annäherung zu. Die problemnächste Lösung sieht sie in der Figur des „partenaire obligatoire“ des französischen Rechts.