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Die Rechtsfragen der internationalen Handelsvertretungen am Beispiel des deutschen und türkischen Rechts

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Der deutsch-türkische Handel hat erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Türkei. 20 % des türkischen Außenhandels werden mit Deutschland abgewickelt. Dabei erfolgt der deutsch-türkische Handel im wesentlichen über Handelsvertreter. Hieraus ergibt sich die praktische Relevanz des Themas. Auf der einen Seite steht das moderne deutsche Handelsvertreterrecht mit modernen Regelungen, wie z. B. dem Ausgleichsanspruch oder Karenzentschädigung des Handelsvertreters, auf der anderen Seite steht das vom damaligen italienischen Codice Civile übernommene türkische Handelsvertreterrecht, das in vielerlei Hinsicht im Vergleich zum deutschen Recht unzureichende Regelungen aufweist, z. B. das Fehlen gesetzlich geregelten Ausgleichsanspruchs oder der Karenzentschädigung. Bei deutsch-türkischen Rechtsgeschäften ist daher das Entstehen von Konflikten unvermeidbar.

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2003, měkká

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