Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern
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Die erläuterte Textausgabe enthält die AGO - Allgemeine Geschäftsordnung. Von „A“ wie Abgabenachricht über Behandlungsvermerke, Fahrtenbuch, Privatisierung, Spenden, Wiedervorlage bis „Z“ wie Zustellungsnachweis bleibt keine Frage unbeantwortet. Dabei trägt die AGO all jenen Bereichen Rechnung, die unverzichtbar sind für das heutige moderne Selbstverständnis jeder anspruchsvoll geleiteten Behörde: - Stärkung der Bürgerorientierung - Verbesserung des Dienstleistungscharakters - Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsabläufen - Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken Der in der AGO behandelte Stoff gehört auch weiterhin zu den Grundlagen jeglichen Behördenhandelns, das Buch somit als „Knigge des öffentlichen Dienstes“ in jede Schreibtischschublade. Die AGO gilt unmittelbar für alle Behörden des Freistaates Bayern; die Anwendung in allen kommunalen Begörden ist staatlicherseits emfohlen.