Checkliste zur Prüfung der Vollständigkeit von Rückstellungen
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Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben nach § 264 I HGB in den ersten 3 Monaten (kleine Gesellschaften bis zu 6 Monaten) des Geschäftsjahrs für das Vorjahr einen Jahresabschluss (JA), bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang aufzustellen. Die vorliegende aktualisierte Checkliste berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Konzernanhang. Neu aufgenommen in die 4. Auflage wurden die Anhangangaben, die sich aus dem BilReG (Bilanzrechtsreformgesetz vom 4.12.2004) sowie aus dem VorStOG (Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz vom 3.8.2005) ergeben: · § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB: Angaben über das Honorar für Abschlussprüfung und sonstige WPDienstleistungen (betrifft nur Unternehmen, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 5 WpHG in Anspruch nehmen), · § 285 Satz 1 Nr. 18 HGB: Angaben über Art und Umfang derivativer Finanzinstrumente, · § 285 Satz 1 Nr. 19 HGB: Angaben zu Finanzinstrumenten, die über ihren beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. · § 285 Satz 1 Nr. 9a HGB: Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds Die Konzernanhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Konzernanhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Anhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Anhangs. Um die Arbeiten zur Aufstellung eines Anhangs zu vereinfachen, wurde der Checkliste ein Musteranhang mit strukturierten Beispielsformulierungen und Querverweisen zur Checkliste sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis beigefügt.