Grenzüberschreitendes Finanzierungsleasing zwischen verbundenen Unternehmen in China und Deutschland
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Im Rahmen der Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in China sowie chinesischer Unternehmen in Deutschland kommt sowohl der Unternehmensfinanzierung als auch der Konzernsteuerplanung eine zentrale Bedeutung zu. Das Instrument des grenzüberschreitenden Finanzierungsleasings stellt hierbei aufgrund der in der Vergangenheit gegebenen Rechtsunsicherheiten in China noch eine sehr junge Finanzierungsalternative dar. Vor diesem Hintergrund werden vom Verfasser zunächst die bilanziellen und steuerlichen Normen zum Finanzierungsleasing beider Länder in einer vergleichenden Untersuchung gegenübergestellt und kritisch hinterfragt. Darüber hinaus werden die wesentlichen steuerlichen Rahmenbedingungen, die Einfluss auf die Vorteilhaftigkeit von Leasingtransaktionen haben, gewürdigt. Neben den jeweiligen nationalen steuerlichen Determinanten wird auch auf die einschlägigen Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen China und Deutschland eingegangen. Zudem werden die Grenzen der Gesellschafterfremdfinanzierung und die Verrechnungspreisregelungen in beiden Ländern aufgezeigt. Der zweite Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der Analyse der steuerlichen Vorteilhaftigkeit von grenzüberschreitenden Leasingverträgen zur Konzernfinanzierung zwischen verbundenen Unternehmen in China und Deutschland. Hierzu wird zunächst ein Entscheidungsgrundmodell erarbeitet, anhand dessen auf Basis der relevanten bilanziellen und steuerrechtlichen Vorschriften Gestaltungspotentiale ermittelt werden. Auf der Grundlage des aufgestellten Entscheidungsmodells werden schließlich verschiedene typisierte Cross-Border-Leasingmodelle auf ihre Vorteilhaftigkeit gegenüber einer Gesellschafterfremdfinanzierung untersucht. Hierbei ist insbesondere geprüft worden, ob aufgrund von unterschiedlichen bilanziellen Zurechnungsregelungen in China und Deutschland eine doppelte Abschreibung („Double Dip“) oder eine Nichtbilanzierung („Double Out“) des Leasinggegenstandes möglich ist und ob sich hieraus steuerliche Vorteile ergeben können.