Die Rechnungslegung kommunaler Gebietskörperschaften
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Die Rechnungslegung von Gebietskörperschaften unterliegt einem umfassenden Reformprozess. Charakteristisch hierfür ist die Ablösung der Kameralistik durch die doppelte Buchführung. In Nordrhein-Westfalen findet dieser Prozess Ausdruck durch die Verabschiedung des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) für Gemeinden. Mit Einführung des NKF haben Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln muss. Die bilanzielle Behandlung zahlreicher wirtschaftlicher Sachverhalte im Jahresabschluss ist in Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung explizit geregelt. Diese Regelungen können indes konkretisierungsbedürftig sein. Daneben bestehen aber für die Abbildung verschiedener Sachverhalte keine expliziten Regeln. Vor diesem Hintergrund arbeitet der Verfasser die Grundlage für die bilanzielle Behandlung konkretisierungsbedürftiger sowie ungeregelter Sachverhalte im Jahresabschluss von nordrhein-westfälischen Gemeinden heraus. Dazu analysiert er die Bedeutung der handelsrechtlichen Zwecke und GoB im Neuen Kommunalen Finanzmanagement. Mit den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) existieren für die Rechnungslegung von Gebietskörperschaften auch internationale Rechnungslegungsstandards, deren Bedeutung für den nationalen Reformprozess in der Literatur kritisch diskutiert wird. Der Verfasser nimmt dies zum Anlass, auch die IPSAS in der Arbeit näher zu untersuchen und darauf aufbauend zu analysieren, ob eine Anwendung der IPSAS in Deutschland sinnvoll sein könnte.