Die Auslegung des § 5 V Buchpreisbindungsgesetz
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Die Preisbindung im Buchhandel gilt nicht für jeden: Das Buchpreisbindungsgesetz räumt in § 5 V insbesondere Buchclubs ein, für eigene Sonderauflagen auch Sonderpreise festzusetzen, die sich von den Einzelhandelspreisen unterscheiden. Damit besteht die Gefahr eines Preiswettbewerbs, den das Gesetz zum Schutz der Meinungsvielfalt gerade ausschließen soll. Der Gesetzgeber wirkt ihr nicht mit festen Kriterien entgegen, sondern mit einer Generalklausel. In deren Auslegung fließen die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts ein. Philipp Feldmann berichtet, welche Bemühungen der Buchhandel unternimmt, die bestehenden privatrechtlichen Vereinbarungen beizubehalten. Weiterhin betrachtet er die Folgen des Systemwechsels von einer privatautonomen hin zu einer gesetzlichen Regelung und untersucht die wirtschaftlichen Auswirkungen einzelner Auslegungskriterien.