Die Bewertung von Rückstellungen nach EStG – de lege lata et ferenda
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Die Untersuchung hinterfragt die Verknüpfung von handelsrechtlicher Rechnungslegung und steuerlicher Gewinnermittlung (Maßgeblichkeitsgrundsatz) de lege lata et ferenda. De lege lata wird hierbei insbesondere eine mögliche mittelbare Einflussnahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf die Steuerbilanz über den Maßgeblichkeitsgrundsatz untersucht. De lege ferenda wird sodann die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Inbezugnahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die steuerliche Gewinnermittlung hinterfragt. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Bewertung von Rückstellungen in Steuerbilanz und IFRS gelegt. Innerhalb der Bewertung von Rückstellungen wäre eine Heranziehung der IFRS-Regelung (IAS 37) als „starting point“ für ein Steuerbilanzrecht de lege ferenda durchaus zu begrüßen. Die Bewertung von Rückstellungen stößt de lege lata auf erhebliche steuerverfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/200/2002 eingeführten Sondervorschriften steuerbilanzieller Rückstellungsbewertung führen zu einem zu geringen oder verzerrten Ausweis von Rückstellungen in der Steuerbilanz. Ausgenommen der Zukunftsgerichtetheit der Rückstellungsbewertung nach IFRS führt die Regelung des IAS 37 zu einer realistischeren Abbildung von Rückstellungen.