Der Maßgeblichkeitsgrundsatz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
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Die Besteuerung von Kaufleuten und anderen Gewerbetreibenden ist eines der bedeutendsten, wenn nicht das bedeutendste staatliche Instrument zur Einnahmengenerierung. Von daher dürfte der Rechtsanwender davon ausgehen, in diesem Bereich eindeutige gesetzliche Vorgaben und eine unstreitige Rechtslage vorzufinden - dem ist indes nicht so. Das Einkommensteuergesetz ordnet für die Ermittlung des Gewinns als maßgebender Grundlage der Besteuerung von Kaufleuten und Gewerbetreibenden die weitgehende Beachtlichkeit der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an, die dem Handelsrecht entstammen. Dieser so genannte Maßgeblichkeitsgrundsatz verknüpft handels- und steuerrechtliche Materien zum Zwecke der Vereinfachung für den Rechtsanwender. Diese scheinbar klare gesetzliche Ausgangslage findet allerdings zahlreiche Durchbrechungen und wird von vielen Seiten seit langer Zeit angezweifelt. Nicht wenige befürworten ein eigenes Recht der Steuerbilanz und die vollständige Entkopplung der Gewinnermittlung vom Handelsrecht. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber diesen Diskussionen neue Nahrung gegeben, obwohl er den Maßgeblichkeitsgrundsatz ausdrücklich aufrechterhalten wollte. Es leuchtet ein, dass Unsicherheit in einem derart elementaren Bereich des Rechts nur schwer erträglich ist.