Verständigung oder Vermittlung?
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Medien können Verständigung fördern und damit Gemeinschaft stiften. Gleichzeitig drohen sie jedoch, als Vermittlungsgrößen den Begegnungsaspekt direkter Kommunikation zu verstellen. Die Unterscheidung von Vermittlung und Verständigung läßt sich als normativer Bezugspunkt begründen. Für Verständigungsprozesse und für die Wahrnehmung kann die kreative Ergänzungstätigkeit der Individuen als konstitutiv nachgewiesen werden. Hinzu kommt das wechselseitige Sprecherengagement der Dialogsituation. Damit ist der Begegnungsaspekt der Kommunikation bestimmt. Diese anthropologische Dimension geht in theologischer Perspektive zurück auf die Offenbarung als kommunikative Selbstmitteilung Gottes. Der grundsätzliche Gemeinschaftsbezug wird mit dem Begriff «soziale Kommunikation» umgesetzt. Die Vermittlungsleistung der Medien ist dann verwiesen auf gelingende Verständigung. Darauf bezieht sich eine theologische Medienethik als sachgerechte Ethik. Sie nimmt die Massenkommunikation als Kommunikationssituation ernst. Die sich aus dieser Zwiespältigkeit der Medienrezeption ergebenden Dringlichkeiten kann sie als normative Forderungen formulieren.