Universitätsgottesdienst und Aufklärungspredigt
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Seit der Gründung der Universität Göttingen 1737 gibt es dort einen eigenständigen Universitätsgottesdienst. Seine Institutionalisierung verdankt die Universität dem politischen Willen des eigentlichen Universitätsgründers, des hannoverschen Staatsministers Frhr. von Münchhausen. In Anwendung des Territorialsystems schuf der absolutistische Staat die geistlich-religiöse Einrichtung des Universitätsgottesdienstes und verlieh ihr durch die Eingliederung in die Universität ihr eigentümliches institutionell-rechtliches Profil. Konrad Hammann zeigt, daß diese Institution ein integratives Element im Gründungskonzept der Universität Göttingen bildete. Zwar konnte man in Göttingen an Vorbilder anknüpfen, doch den bereits bestehenden vergleichbaren Einrichtungen in Halle, Jena und Leipzig mangelte es an klaren Rechtsstrukturen, weswegen es dort auch zu zahlreichen Konflikten kam. Demgegenüber kann die Göttinger Rechtskonstruktion mit ihren tragenden Pfeilern (Universitätskirche, Universitätskirchendeputation und Universitätspredigeramt) als Neuerfindung gelten. Zudem hat sie sich bis zur Gegenwart als tragfähig erwiesen. Auch auf die Geschichte des Universitätsgottesdienstes im deutschen Protestantismus vom 18. bis 20. Jahrhundert, die ebenso wie dessen Vorgeschichte dargestellt wird, wirkte das 'Göttinger Modell' mit wichtigen Impulsen ein. Am Beispiel der Göttinger Universitätsprediger und ihrer Beiträge zur Bewältigung der Umformungskrise des neuzeitlichen Christentums zeichnet Konrad Hammann ein repräsentatives Bild von der Entwicklung der Predigt im Aufklärungszeitalter.