Die Berücksichtigung der Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens bei der standardisierten Krisenprognose
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Die neuen Eigenkapitalrichtlinien für das Kreditwesen (Basel II) erfordern von Unternehmen eine transparentere Darstellung ihrer Unternehmenslage. Die alleinige Ausrichtung der Analyse an zeitbezogenen Jahresabschlussdaten greift jedoch zu kurz. Ausgehend von der bisher vorherrschenden Meinung, die Branche entweder mangels trennscharfer Argumente vollständig zu vernachlässigen oder lediglich zwecks Vor-/ Aussortierung zu verwenden, nimmt sich diese Arbeit der Berücksichtigung der Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens bei der standardisierten Krisenprognose an. Nach einer Beschreibung gängiger Insolvenzprognosesysteme, werden mittels empirischer Verfahren die allgemeinen Verarbeitungsmethodiken der Praxis abgelehnt und ein eigenes Branchenmodell auf Basis des Insolvenzprognosesystems der DATEV eG Nürnberg aufgeb. Dieses Modell versteht die Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens nicht als krisenauslösenden Faktor sondern als einen Katalysator für unternehmensinterne Fehlentwicklungen, die sich in Jahresabschlusskennzahlen abzeichnen. Mittels dieser Erkenntnis wird ein Branchenranking aufgeb, das es dem Analysten ohne tiefere Branchenwissen erlaubt, die entsprechende Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens mit dessen Krisenprognosewerten zu verbinden, um eine Gesamtaussage über die wirtschaftliche Unternehmenslage zu treffen. Einzelne oder verdichtete Unternehmenswerte sollten im Sinne dieser Arbeit erst in Verbindung mit einer parallelen Branchenbeurteilung zu einem abschließenden Urteil über die Krisenanfälligkeit des Unternehmens führen.