Die Bilanzierung des Goodwill nach SFAS 141/142
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Die bilanzielle Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist seit jeher Gegenstand heftigster nationaler wie internationaler Diskussionen. Durch die Entscheidung des Financial Accounting Standards Board (FASB) im Juni 2001 den so genannten Impairment-only-Approach der Goodwill-Bilanzierung einzuführen, wurde diese Debatte neu entfacht. Zur Beantwortung der zentralen Fragestellung, ob sich durch den Verzicht auf planmäßige Abschreibungen auf den Goodwill zugunsten eines jährlichen Werthaltigkeitstests eine Steigerung der Informationsqualität erreichen lässt, wird das zu untersuchende Problem ganzheitlich betrachtet. Neben detaillierten begrifflichen Abgrenzungen werden auch historische Aspekte berücksichtigt. Auslegende und interpretierende Aussagen sowie ein umfangreicher Überblick über den Stand der empirischen Forschung vertiefen das Verständnis für diese Problematik.