Das Kanonikerstift Maria ad Gradus zu Köln (1056 - 1802)
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Wenn auch keine Gründungsurkunde im engeren Sinne als Quelle vorhanden ist, so konnte dennoch anhand historisch belegbarer Ereignisse festgestellt werden, dass Erzbischof Hermann Ir. den Grundstein des Stiftes Maria ad Gradus gelegt und Erzbischof Anno Ir. die Vollendung herbeigeführt hat. Beide Erzbischöfe verfolgten trotz unterschiedlicher Herkunft - Hermann II, aus der Familie der Pfalzgrafen von Niederlothringen und Sohn der Schwester Kaiser Ottos III., Anno II. aus einer ministerialen Familie in Schwaben - das gleiche Ziel. Sie waren Reichsbischöfe und pflegten als Glieder des ottonisch-sächsischen Reichskirchensystems enge Beziehungen zu Kaiser Heinrich III.. Der Erfolg ihres Bestrebens, dem Inhaber des Kölner Erzstuhls im Kreis der drei rheinischen Metropoliten Ansehen zu verschaffen, wurde sichtbar im von Papst Leo IX. bestätigten Recht der Königskrönung zu Aachen. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Gründung dieses Stifts keinen realen seelsorgerischen Hintergrund hatte, sondern eine Schnittstelle von . Profanum„ und “Sacrum" sein sollte. Topographische Lage und Baukomposition von Stiftskirche und Dom entsprachen der von Alt St. Peter in Rom, in der der Kaiser gekrönt wurde, und er Zutrittskirche St. Maria ad Gradus in Rom. Beide Anlagen Konnten nur über Treppen erreicht werden, die auch den Beinamen der Marienkirche abgaben.