Biopolitik
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Das Verbot, Unschuldige zu töten, ist die Grundlage der rechtsstaatlichen Demokratie. Die Aufhebung dieses Verbotes rechtsstaatlich regeln zu wollen, ist ein Widerspruch in sich. In diesen Widerspruch verwickelt sich jeder Gesetzgeber, der glaubt, Abtreibung, Euthanasie oder embryonale Stammzellforschung legalisieren zu können. Vordergründig geht es in den biopoliti-schen Debatten um die Stichtagsregelungen des Stammzellgesetzes, um Spätabtreibungen und Patientenverfügungen. Letztlich aber geht es immer wieder um den Status des Embryos, um seine Menschenwürde und sein Lebensrecht einerseits und in der Debatte um Patientenverfügungen um die Würde des Sterbenden andererseits. An Embryonen forschen, um Stammzellen zu gewinnen, heißt Embryonen zerstören. Der deutsche Sonderweg, die Forschung auf die importierten Produkte dieser Zerstörung zu beschränken, ist nicht weniger problematisch als die Zerstörung selbst. Der Streit um die embryonale Stammzellforschung steht im Mittelpunkt des Bandes, der eine Ringvorlesung der Universität Osnabrück im Sommersemester 2008 dokumentiert. Aber auch die klassischen Fragen der Bioethik und der Biopolitik, die es gibt, seit Menschen existieren, nämlich Abtreibung und Euthanasie, kommen zur Sprache. Zu den Autoren gehören Robert Antretter, Wilfried Härle, Christian Hillgruber, Jörg-Dietrich Hoppe, Angelika Pokropp-Hippen, Eberhard Schockenhoff, Hans Schöler, Robert Spaemann, Christoph Student, der Herausgeber sowie die Bischöfe Andreas Laun (Salzburg), Reinhard Marx (München) und Jozef Zycinski (Lublin), Vorsitzende von Lebensrechtsgruppen und Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Sie bürgen für Kompetenz und klare Positionen.
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