Der Rang und die grundlegende Bedeutung des Kirchenrechts im Verständnis der evangelischen und katholischen Kirche
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Ausgehend von der These der EKD in deren Schrift „Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis“, der Rang des Kirchenrechts in der römisch-katholischen Kirche sei ein Hindernis für die Ökumene, stellt Dietmar Konrad zunächst unter Einschluss historischer Bezüge die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der ekklesiologischen Grundlagen der römisch-katholischen und evangelischen Konfessionen dar und erörtert deren Auswirkungen auf das jeweilige konfessionelle Verständnis des kirchlichen Rechtsbegriffs. Sodann untersucht er dessen Operationalisierung in den positiven Rechtsnormen beider Konfessionen wie dem CIC / 1983 und den evangelischen Kirchenverfassungen. Abschließend lotet der Autor unter Entfaltung des aktuellen Bestands zwischenkirchlicher Vereinbarungen die Möglichkeiten und Grenzen der rechtstheologischen Fortentwicklung des gegenwärtigen Normbestandes im Sinne eines ökumenischen Kirchenrechts aus.