Der Leguleius oder Zivilrecht in Anekdoten
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Es war Egon Friedell, der die Anekdote zur „einzig berechtigten Kunstform der Kulturgeschichtsschreibung“ adelte. Anekdotisch geht auch dieses Buch vor: Der Zivilrechtler Max Leitner hat von 2005 bis 2008 für die Fachzeitschriften „ecolex“ und „Recht der Wirtschaft“ den „Subtilitäten-Kram“ (Friedrich II.) von Juristen aus über zwei Jahrtausenden zusammengetragen und mit spitzer Feder kommentiert. Erweitert durch bisher unveröffentlichte Anmerkungen wird dabei die Brücke vom Alten Testament über den römischen Juristen Ulpian, Montesquieu, Jhering, Klang viele andere bis zum gegenwärtigen Zustand der Zivilrechtswissenschaft geschlagen. Illustriert wird diese erstmals in Buchform vorliegende Sammlung von 24 hochwertig reproduzierten Tuschzeichnungen des Grafikers und Malers Herwig Zens. Mit nicht minder spitzer Feder hat er das Wesen der darin versammelten Rechtsgelehrten gleichsam „herausgestrichen“. Für Sammler erscheint zusätzlich eine auf 24 Exemplare limitierte, nummerierte Sonderausgabe mit einer signierten Originalzeichung von Herwig Zens.
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