Nationale Minderheit, Volksgruppe, Volk, Sprachminderheit, ethnische Minderheit oder was? Versuch einer juristischen Begrifsklärung
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In der gegenwärtigen Rechtssprache Deutschlands und in Staaten oder Regionen mit deutscher Amtssprache findet man unterschiedliche Bezeichnungen für Gruppen, die durch das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten geschützt sind, z. B. nationale Minderheit, ethnische Minderheit, Sprachminderheit, Volksgruppe, Volk, Nationalität. Aus juristischer Sicht ist zu fragen, ob diese Bezeichnungen verschiedene Ausdrucksformen für „nationale Minderheit“ sein sollen bzw. Teilgruppen der Obergruppe „nationale Minderheiten“ bezeichnen, oder aber ob mit ihnen eine Abgrenzung voneinander angestrebt wird, sodass die Verwendung einer anderen Bezeichnung als „nationale Minderheit“ bedeutet, dass eine Vorschrift, die explizit „nationale Minderheiten“ zum Gegenstand hat, nicht auf Gruppen mit einer anderen Bezeichnung anzuwenden ist. Der Autor analysiert die verschiedenen im Recht und in der Rechtsanwendung auf nationaler bzw. internationaler Ebene verwendeten Begriffe, wobei neben dem deutschen Bundesrecht auch landesrechtliche Vorschriften sowie der Sprachgebrauch der Angehörigen der nationalen Minderheiten und ihrer Verbände sowie wissenschaftlicher Autoren der verschiedenen Disziplinen einbezogen werden. Nach einer Bewertung der Sachlage werden Empfehlungen für eine einheitliche Begrifflichkeit ausgesprochen.