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Deutschland im Rahmen des europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit
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Die Arbeit beleuchtet die Entwicklung der staatsvertraglichen Regelungen zu Staatsangehörigkeitsfragen, die im 19. Jahrhundert durch die Auswanderungswelle nach Amerika notwendig wurden. Besonders hervorzuheben ist die Haager Kodifikationskonferenz von 1930, die erste umfassende Vereinbarung zu diesem Thema. Nach dem Zweiten Weltkrieg spielten die Vereinten Nationen eine zentrale Rolle bei der Schaffung völkerrechtlicher Verträge. Die Arbeit beschreibt auch das Abkommen des Europarats von 1997, das erstmals umfassende Regelungen zur Mehrstaatigkeit und Staatsangehörigkeit bei Staatensukzession beinhaltet.
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2008, měkká
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