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Der Verletzte als Ankläger. Die Privatklage als Bagatell- und Sühneverfahren
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Das Privatklageverfahren stellt eine spezielle Form des Strafverfahrens dar, die es dem Geschädigten ermöglicht, aktiv an der Strafverfolgung teilzunehmen. Bereits in der Reichsstrafprozessordnung von 1879 verankert, erlaubt es dem Verletzten, eigenständig Vergehen zu verfolgen, ohne dass die Staatsanwaltschaft involviert ist. Diese Studienarbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bedeutung des Privatklageverfahrens im deutschen Strafrecht.
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2019, měkká
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