Das Recht auf Vergessen. Persönlichkeitsrechtliche Verantwortung von Suchmaschinenbetreibern
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 6.0 (CH-Standard), Fachhochschule St. Gallen (Institut für Qualitätsmanagement und Angewandte Betriebswirtschaft IQB-FHS), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Nahezu täglich verwenden wir Suchmaschinen wie Google, welche unseren Alltag erleichtern, komplexe Fragen beantworten oder uns die Öffnungszeiten der nächsten Poststelle anzeigen. Gerade in einer Zeit, in der Soziale Medien wie Facebook, Twitter & Co. unseren Alltag prägen, stellt sich oft die Frage, ob man ein Recht auf Vergessen im Internet hat. Private Bilder, Kommentare oder Beiträge posten wir nahezu täglich online, doch werden diese Informationen im Internet auch über mehrere Jahre auffindbar sein und werden zukünftige Generationen mühelos nach diesen Informationen googeln können? Besteht ein Recht auf Vergessen im Internet und habe ich gesetzlichen Anspruch darauf? Mit dieser zentralen Fragestellung nach einem Recht auf Vergessen bei Suchmaschinenanbietern befasst sich die nachfolgende Arbeit. Um diese Frage zu beantworten wird in Kapitel zwei zuerst die Definition und der Zweck eines Rechts auf Vergessen beschrieben. Im darauf folgenden Kapitel wird die aktuelle Rechtslage anhand von Völker- und Europarecht, der Bundesverfassung sowie Gesetzesrecht auf ein solches Recht analysiert. Überdies werden relevante Rechtsprechungen vom Bundesgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf ein Recht auf Vergessen geprüft. In Kapitel vier folgt das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches sich mit der zentralen Frage der Arbeit befasst.