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Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen

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In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist in jüngerer Zeit die Tendenz zu beobachten, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall auch bei gesetzlich zwingend angeordneter Rechtsfolge durchzuführen. Das wirft grundsätzliche Fragen der Gesetzesbindung und Gewaltengliederung auf. Das Werk arbeitet diesen Befund systematisch auf und entwickelt insbesondere Kategorien, die es ermöglichen, Scheinprobleme von solchen Fällen zu unterscheiden, in denen ein von den Gerichten angenommener, verfassungsrechtlich begründeter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt tatsächlich in Konflikt mit der gesetzgeberischen Regelung tritt. Weiterhin werden die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers sowie die Norm des Art. 100 GG als wichtige Schaltstellen identifiziert, die bestimmen, wie weit ein Verhältnismäßigkeitsvorbehalt bei gebundenen Entscheidungen reichen kann.

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Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen, Liesa Plappert

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2020
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Titul
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen
Jazyk
německy
Vydavatel
Nomos
Rok vydání
2020
Vazba
měkká
Počet stran
310
ISBN13
9783848757671
Série
Anotace
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist in jüngerer Zeit die Tendenz zu beobachten, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall auch bei gesetzlich zwingend angeordneter Rechtsfolge durchzuführen. Das wirft grundsätzliche Fragen der Gesetzesbindung und Gewaltengliederung auf. Das Werk arbeitet diesen Befund systematisch auf und entwickelt insbesondere Kategorien, die es ermöglichen, Scheinprobleme von solchen Fällen zu unterscheiden, in denen ein von den Gerichten angenommener, verfassungsrechtlich begründeter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt tatsächlich in Konflikt mit der gesetzgeberischen Regelung tritt. Weiterhin werden die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers sowie die Norm des Art. 100 GG als wichtige Schaltstellen identifiziert, die bestimmen, wie weit ein Verhältnismäßigkeitsvorbehalt bei gebundenen Entscheidungen reichen kann.