Die Reform des UN-Sicherheitsrats. Deutschlands Potenzial für einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 5.5 (CH-Standard), Fachhochschule St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: «Es ist [...] im deutschen Interesse, einen vollwertigen Sitz in der UN zu bekommen. Es ist nicht im deutschen Interesse, einen zweitklassigen Sitz im Sicherheitsrat zu haben». Angela Merkel (2004) Mit diesen Worten entgegnete die damalige Oppositionsführerin Angela Merkel der Ansicht des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröders, der bei einer Reform des UN-Sicherheitsrats, das Vetorecht lediglich als Ausgangsposition für Verhandlungen ansah. In jener Zeit gehörte die Bundesrepublik bereits zum dritten Mal als nichtständiges Mitglied dem UN-Sicherheitsrat an. Gegenwärtig kandidiert Deutschland für die Wahlperiode 2019/2020 für einen der zehn Sitze als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat, wobei fünf davon jedes Jahr neu gewählt werden. In diesem Kontext stellt sich durchaus die Frage, hätte Deutschland das Potenzial für einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat? Darüber hinaus welchen Beitrag könnte Deutschland als ständiges Mitglied zu den primären Zielen des UN-Sicherheitsrats, nämlich der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit i.S.v. Art. 24 Abs. 1 UN-Charta, leisten? Mit dieser zentralen Fragestellung nach dem Potenzial Deutschlands als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat befasst sich die nachfolgende Arbeit.