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Die Einbettung intra-europäischer Investitionen in ein rechtliches Mehrebenensystem bewirkt neben der Geltung divergierender materieller Schutzstandards die Koexistenz von zur Streitbeilegung berufenen Akteuren. Die Studie untersucht ihre Beziehung aus völker- und unionsrechtlicher Perspektive. Sie arbeitet dogmatisch die EuGH-Rechtsprechung zu dem unionsrechtlichen Streitbeilegungsmonopol, der Vorlagebefugnis, der Autonomie der Unionsrechtsordnung und dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens auf. Zudem geht sie unter Zugrundelegung einer Pflicht zur Gleichbehandlung von EU-Ausländern der Frage der diskriminierenden Wirkung von ISDS-Klauseln in intra-EU BIT nach und leitet anschließend ihre Unanwendbarkeit aus völkerrechtlicher Sicht her.
Nákup knihy
Das Verhältnis von EuGH und Investitionsschiedsgerichten auf der Grundlage von intra-EU BIT, Berta Boknik
- Jazyk
- Rok vydání
- 2020
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- (měkká)
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Das Verhältnis von EuGH und Investitionsschiedsgerichten auf der Grundlage von intra-EU BIT
- Podtitul
- Eine Analyse anhand des Falls Achmea
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Berta Boknik
- Vydavatel
- Nomos
- Rok vydání
- 2020
- Vazba
- měkká
- Počet stran
- 448
- ISBN13
- 9783848768301
- Série
- Štítky
- Naučná literatura, Společenské vědy, Světová literatura, Byznys, Byznys & Management, Právní tématika, Právo
- Anotace
- Die Einbettung intra-europäischer Investitionen in ein rechtliches Mehrebenensystem bewirkt neben der Geltung divergierender materieller Schutzstandards die Koexistenz von zur Streitbeilegung berufenen Akteuren. Die Studie untersucht ihre Beziehung aus völker- und unionsrechtlicher Perspektive. Sie arbeitet dogmatisch die EuGH-Rechtsprechung zu dem unionsrechtlichen Streitbeilegungsmonopol, der Vorlagebefugnis, der Autonomie der Unionsrechtsordnung und dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens auf. Zudem geht sie unter Zugrundelegung einer Pflicht zur Gleichbehandlung von EU-Ausländern der Frage der diskriminierenden Wirkung von ISDS-Klauseln in intra-EU BIT nach und leitet anschließend ihre Unanwendbarkeit aus völkerrechtlicher Sicht her.
