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Die Juristenausbildung in der SBZ/DDR als System durchgeformter Kontrolle

Eine Quellenauswertung unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte

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Die Arbeit untersucht die Anforderungen an das juristische Studium in der DDR und die Umstände der juristischen Ausbildung anhand von Originalquellen im Bundesarchiv. Die Analyse des Archivmaterials zeigt, dass die Ausbildung der DDR-Juristen durch eine systematische politisch-ideologische Erziehung geprägt war, um die Ziele der sozialistischen Partei zu sichern. Die Rechtsprechung sollte den politischen Zielen und dem Aufbau des Sozialismus dienen. Das SED-Regime versuchte, Einfluss auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses zu nehmen. Besonders beleuchtet wird die Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte sowie die „Kaderarbeit“ der DDR-Justiz. Die Arbeit behandelt die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Das Inhaltsverzeichnis gliedert sich in mehrere Abschnitte: A. Themenstellung, Untersuchungsgegenstand und Methode; B. Die juristische Ausbildung in der SBZ/DDR von 1945 bis 1990, einschließlich der Hochschulreformen; C. Die „Kaderarbeit“ der DDR-Justiz mit Fokus auf die Staatsanwaltschaft und deren Einfluss auf die Ausbildung; D. Zusammenfassung und Fazit. Hierbei werden die Entwicklungen des rechtswissenschaftlichen Studiums von 1945 bis 1990 sowie die „Kaderarbeit“ der Rechtspflegeorgane detailliert betrachtet.

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Die Juristenausbildung in der SBZ/DDR als System durchgeformter Kontrolle, Sophie-Charlotte von Bierbrauer zu Brennstein

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