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Im Rechtsverkehr können zwischen den individuell ausgehandelten Abreden und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Widersprüche auftreten. In dieser Situation weist § 305b BGB den Individualabreden den Vorrang zu. Die Autorin untersucht umfassend die dogmatischen Grundlagen, den Tatbestand und die Rechtsfolgen dieses Vorrangprinzips unter Berücksichtigung der europäischen Einflüsse im Primär- und Sekundärrecht. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass § 305b BGB das funktionale Rangverhältnis zwischen Individualabreden und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck bringt. Von seiner Rechtsnatur ist das Vorrangprinzip als negative Einbeziehungsvoraussetzung einzuordnen. § 305b BGB verhindert daher, dass die kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil werden. Inhaltsverzeichnis Historische Entwicklung Dogmatische Grundlagen des Vorrangprinzips Funktionales Rangverhältnis Negative Einbeziehungsvoraussetzung Tatbestand des § 305b BGB Rechtsfolgen und prozessuale Geltendmachung - Einmalbedingungen Unternehmerischer Rechtsverkehr Arbeitsrecht
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Der Vorrang der Individualabrede, Theresa Bauerdick
- Jazyk
- Rok vydání
- 2021
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- (pevná)
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- Titul
- Der Vorrang der Individualabrede
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Theresa Bauerdick
- Vydavatel
- Peter Lang
- Rok vydání
- 2021
- Vazba
- pevná
- Počet stran
- 300
- ISBN13
- 9783631849125
- Série
- Štítky
- Naučná literatura, Společenské vědy, Mapy & Cestování, Byznys, Byznys & Management, Právní tématika, Právo
- Anotace
- Im Rechtsverkehr können zwischen den individuell ausgehandelten Abreden und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Widersprüche auftreten. In dieser Situation weist § 305b BGB den Individualabreden den Vorrang zu. Die Autorin untersucht umfassend die dogmatischen Grundlagen, den Tatbestand und die Rechtsfolgen dieses Vorrangprinzips unter Berücksichtigung der europäischen Einflüsse im Primär- und Sekundärrecht. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass § 305b BGB das funktionale Rangverhältnis zwischen Individualabreden und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck bringt. Von seiner Rechtsnatur ist das Vorrangprinzip als negative Einbeziehungsvoraussetzung einzuordnen. § 305b BGB verhindert daher, dass die kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil werden. Inhaltsverzeichnis Historische Entwicklung Dogmatische Grundlagen des Vorrangprinzips Funktionales Rangverhältnis Negative Einbeziehungsvoraussetzung Tatbestand des § 305b BGB Rechtsfolgen und prozessuale Geltendmachung - Einmalbedingungen Unternehmerischer Rechtsverkehr Arbeitsrecht