Die Unionsbürgerschaft: Europäische Herrschaftsklasse?
Autoři
Více o knize
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,0, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem Maastrichter EG-Vertrag von 1993 hat die Europäische Gemeinschaft den Versuch des demokratischen Übergangs gestartet. Nach der erfolgreichen Marktzusammenführung Europas sollte seine demokratische Politisierung folgen. Denn die von Brüssel aus erlassenen zahlreichen EU-Gesetze betrafen die Bürger der Mitgliedstaaten zwar unmittelbar, liefen dabei jedoch Gefahr sich als eine übermächtige top-down-Politik zu verselbständigen, die sich immer mehr einer demokratischen Legitimation entzog. So wurde mit Artikel 8 des Maastrichter EG-Vertrages die Unionsbürgerschaft geschaffen. Unionsbürger sind seitdem alle Bürger aller EU-Mitgliedstaaten, die nun zusätzlich zu ihren nationalen Bürgerrechten auch unionsspezifische Bürgerrechte genießen. Diese sind sowohl indivualrechtlicher wie auch politischer Natur. Es stellt sich heute, 15 Jahre nach ihrer rechtlichen Einführung, die Frage nach dem Wesen und der Lebendigkeit dieser Unionsbürgerschaft. Denn die vertraglichen Grundlagen auf dem Papier sind die eine Sache, die sie gelebte Praxis eine andere. Der Supra- und Transnationalismus, die europäische Mehrebenenstruktur, aber auch gesellschaftliche Pluralisierung und Fragmentierung stellen die nationalstaatlich hergeleiteten Konzepte von Bürgerschaft, Identität und Öffentlichkeit vor neue Herausforderungen. So komplex und einzigartig, wie die EU selbst ist, ist es schließlich auch um die Unionsbürgerschaft bestellt. Traditionelle Konzepte lassen sich auf die Unionsbürgerschaft nicht anwenden: Kommunitaristen setzen eine homogene europäische Identität für ihr Bürgerschaftsverständnis voraus was sie jedoch schon an der europäischen Natur der Differenz von vornherein scheitern lässt. Liberale kosmopolitische Konzepte hingegen umgehen das Problem der partikularen Differenz über gemeinsam geteilte globale Werte und Menschenrechte ein wiederum zu abstrakter und wirklichkeitsfremder Ansatz, der die Notwendigkeit von Identität und Zugehörigkeit außen vorlässt. Denn erst die Identität verleiht dem Staatsbürger politisches Profil und Mobilisierbarkeit. So bedingen Konzepte über Staatsbürgerschaftspraxis einerseits rechtliche Rahmenbedingungen und andererseits eine kollektive Identität, die wiederum nur in einem kollektiven Raum der Öffentlichkeit erfahrbar werden könn