Die Preissetzung der Hersteller von Arzneispezialitäten
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Das Anliegen der Arbeit besteht darin, die für die Preissetzung der Arzneimittelhersteller massgebenden Determinanten aufzuzeigen. Besonderes Augenmerk gilt der aus 22 GWB folgenden Preisherabsetzungs- befugnis des Bundskartellamts und den von ihr ausgehenden Implikationen für das auf den Absatzmarkt gerichtete Verhalten der Pharma-Hersteller. Es wird auf die Arzneimittel-Unternehmen offenstehenden absatzpolitischen, insbesondere aber preispolitischen Handlungsalter- nativen aufmerksam gemacht, mit denen sie sich der genannten Gesetzesnorm anpassen können. Die Untersuchung will potentiellen Adressaten von Preismissbrauchsverfügungen im Pharma-Bereich Entscheidungshilfe leisten und staatlichen Institutionen Anhaltspunkte zur Überprüfung ihrer Arzneimittel- und Wettbewerbspolitik liefern.