Der Erwerb eigener Aktien und eigener GmbH-Geschäftsanteile in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft
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Die rechtliche Selbständigkeit von Aktien und GmbH-Geschäftsanteilen einerseits und ihre, wenn auch im Fall der GmbH durch die Praxis eingeschränkte, freie Veräusserlichkeit, eröffnen Aktiengesellschaft wie GmbH die Möglichkeit, ihre eigenen Anteile zu erwerben. Erfolgt ein solcher Erwerb entgeltlich und ist der erworbene Anteil nicht voll einbezahlt, führt dieser Rechtsvorgang, wenn der Kaufpreis aus dem gebundenen Vermögen der Gesellschaft geleistet wird, zu einer Verminderung des Grund- bzw. Stammkapitals der Gesellschaft und widerläuft damit dem in allen EG Staaten anerkannten Grundsatz der «Unantastbarkeit des Kapitals». Die rechtsvergleichende Arbeit behandelt Motive, Folgen und die gesetzlichen Regelungen des Erwerbs eigener Aktien und eigener GmbH-Geschäftsanteile in der EG.