Das schleswig-holsteinische Staatsgrundgesetz vom 15. September 1848
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Mit dem Schleswig-Holsteinischen Staatsgrundgesetz vom 15. September 1848 wurde erstmalig in Deutschland eine Verfassung verabschiedet, die in ihrem demokratischen und freiheitlichen Gehalt bislang deutschen Konstitutionen fremd war. Besondere Bedeutung kommt diesem Verfassungswerk auch dadurch zu, dass es aus einer vom Volk aufgrund eines gleichen, direkten und allgemeinen Wahlrechts gewählten verfassungsgebenden Versammlung hervorging. Zwar wurde der Gedanke der Volkssouveränität nicht ausdrücklich in das Staatsgrundgesetz aufgenommen und auch der Akt der Verfassungsgebung selbst der Genehmigung der Provisorischen Regierung unterstellt, jedoch gibt das insoweit gewahrte monarchische Prinzip allein für sich keine hinreichende Antwort auf die in der Arbeit erörterte Frage nach dem Träger der Staatsgewalt.