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Regress- und Anrechnungsprobleme in der Summenversicherung
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Für die Summenversicherung enthält das Versicherungsrecht keine ausdrückliche Bestimmung, die den Regress des Versicherers gegen den Schädiger anordnet. Aber auch hier kann es angezeigt sein, die Lasten unter den Beteiligten gerecht zu verteilen. Viele Personenversicherungen - insbesondere die Tagegeld- und Krankenhaustage- geldversicherung sowie gewisse Kollektivversicherungen der Lebens- und Unfallversicherung - enthalten Elemente der Schadensversicherung und werden als solche zu behandeln sein. Hier liegt der Schwerpunkt der Arbeit. Sie sucht aber nicht nur nach versicherungsrechtlichen Lösungen, sondern prüft auch zivilrechtliche Regressvorschriften und die Möglichkeit eines Vorteilsausgleichs zugunsten des Dritten.
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1985
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